Niedersachsen: Neue Corona-Verordnung – Niedersachsen nutzt Übergangszeit

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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Bevor die neuen Regelungen greifen, gibt es jedoch eine Übergangszeit bis zum 2. April, in der die Länder weiterreichende Maßnahmen beibehalten können. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit macht Niedersachsen Gebrauch. Damit bleibt es ab heute bis einschließlich 2. April weitgehend bei den bisherigen Vorgaben. In einzelnen Punkten greifen aber auch in Niedersachsen Lockerungen: so entfallen beispielsweise Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen, ebenso wie die 3G-Zugangsbeschränkung im ÖPNV.




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