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Der Kreis Lippe hat in einer aktuellen Allgemeinverfügung Schutzmaßnahmen für Versammlungen von Religionsgemeinschaften im Kreis Lippe geregelt und verlängert damit die über die Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hinausgehenden Regelungen. Die Allgemeinverfügung ist unter www.kreis-lippe.de öffentlich bekanntgemacht worden und gilt ab Freitag, 11. Februar, bis zum 9. März 2022.
Informationen, welche Regelungen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung des Kreises mit den detaillierten Regelungen verlinkt. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gelten weiter und sind unter www.land.nrw/corona veröffentlicht.
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