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In Niedersachsen gilt bis einschließlich zum 15. Januar die Weihnachts- und Neujahrsruhe – und es treten heute strengere Kontaktregeln in Kraft. Danach dürfen sich nur noch zehn geimpfte und genesene Personen treffen – das gilt auch für private Feiern und Zusammenkünfte in angemieteten Räumlichkeiten oder in einer Gaststätte. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit, ebenso wie Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige. Wer nicht geimpft werden kann und ein entsprechendes Attest besitzt, darf auch ungeimpft an einem Treffen teilnehmen – und zählt dann zu den zehn Personen. Für andere, freiwillig ungeimpfte Personen gelten weiterhin strengere Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur mit den Personen des eigenen Haushalts und zwei Personen eines einzigen weiteren Haushalts treffen. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahre nicht mitgezählt.
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