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Im gesamten niedersächsischen Einzelhandel gilt für Kundinnen und Kunden ab morgen (Dienstag (21.) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich darauf verständigt, heute eine entsprechende Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorzunehmen und am Dienstag in Kraft zu setzen. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben. Lediglich Beschäftigte des Einzelhandels, die durch Abstand und Aerosolbarrieren geschützt sind, können statt der FFP2-Maske auch weiterhin eine medizinische, sogenannte „OP-Maske“ tragen. Die Landesregierung reagiert damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom vergangenen Donnerstag, der die bis dahin geltende 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt hat.
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