Niedersachsen: 2G-Regelung im Einzelhandel

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In Niedersachsen ist am Sonntag die überarbeitete Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit wird auch die 2G-Regel im Einzelhandel umgesetzt. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits geeignet. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt auch hier für Genesene und Geimpfte verpflichtend. Der Handel muss die Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren, möglich ist auch eine sogenannte Bändchenlösung, wie sie beispielsweise auch in Hameln angeboten werden soll.  Der 2G-Nachweis wird dabei an zentralen Ausgabestellen kontrolliert. Die Kunden erhalten dann ein Bändchen ums Handgelenk und müssen nicht in jedem Geschäft den Impfausweis oder das Zertifikat vorzeigen. Von der 2G-Regelung ausgenommen sind Geschäfte des Grundbedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte, oder auch Apotheken.




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