Niedersachsen: 2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen erst ab Sonntag

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Laut eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist die 2Gplus-Regelung bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss wird nun kurzfristig auf mögliche rechtliche Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Verordnungsänderung geprüft. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Prüfungen wird die Änderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag, den 12. Dezember, in Kraft treten können. Das bedeutet unter anderem, dass auch die geplante 2G-Regelung für den Einzelhandel erst ab diesem Zeitpunkt gelten wird.




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