Hameln: 2G-Kontrollen im Einzelhandel mit Bändchen

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Hameln setzt bei der Umsetzung der 2G–Regel im Einzelhandel auf Bändchen. Ab Samstag hat, wer nicht geimpft oder nachweislich von Corona genesen ist, zu den meisten Geschäften keinen Zutritt mehr. Ausgenommen sind Geschäfte des Grundbedarfs und Apotheken. Die Stadt Hameln, das Stadtmarketing und die Stadt-Galerie bieten durch kostenlose Bändchenvergabe einen vereinfachten Zugang zu den Geschäften und Lokalen an – vorausgesetzt, die Corona-verordnung des Ladne lässt das zu. Dazu werden drei „Bändchenausgabe-Hütten“ vom Weihnachtsmarkt reaktiviert. Wer verschiedene Geschäfte in der Innenstadt besuchen möchte, kann sich unter Vorlage der Nachweise ein Bändchen holen und damit – ohne ständiges Vorzeigen aller Nachweise – seine Einkäufe tätigen. Wichtig: Die Kontrollpflicht liegt weiterhin beim Händler bzw. Gastronomen, das Bändchen soll lediglich den Ablauf vereinfachen.

Das Bändchen gilt zunächst bis 31.12.2021 und kann bis dahin durchgängig getragen werden. Die drei Bändchenstationen befinden sich in der Innenstadt: Mitte Bäckerstraße Höhe Wendenstraße, vor dem Haupteingang der Stadt-Galerie am Pferdemarkt und in der Osterstraße Ecke Hochzeitshaus. Auch in der Gastronomie kann das Bändchen als Nachweis genutzt werden, wenn Gastronomen die 2G-Regel anwenden und nur 70 % ihrer Kapazitäten nutzen. Zunächst wird ab Samstag eine Woche getestet, ob die Bändchen angenommen werden, dann sind die Ausgabestationen bis zum Ende des Jahres von Montag bis Samstag zwischen 10 und 18 Uhr vorgesehen. Zum Einsatz kommen die übrig gebliebenen Bändchen vom Weihnachtsmarkt. Neue bedruckte Bändchen hätten eine zu lange Lieferzeit, unbedruckte Bändchen sind zu leicht zu fälschen und für die Umwelt sowie für den Geldbeutel, ist dies ebenfalls die beste Variante im Vergleich zu einer Neuanschaffung. Um die Sicherheit zu gewährleisten, führt das Ordnungsamt stichprobenartige Kontrollen durch. 




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