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Im Landkreis Hameln-Pyrmont liegt der Hospitalisierungswert seit Mittwoch, dem 24. November, und damit am Montag, dem 29. November 2021, den fünften Werktag in Folge über 6, so dass ab heute, dem 1. Dezember, die Warnstufe 2 greift. Die aktuellen Infektionszahlen haben zur Folge, dass die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden müssen. Aufgrund der Einführung der „2G-Plus-Regel“ in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen sich dann auch geimpfte und genesene Menschen testen lassen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Dienstag für den Landkreis Hameln-Pyrmont veröffentlicht und tritt ab heute in Kraft.
2G-Plus bedeutet Veränderungen bei Veranstaltungen in Innenbereichen von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen wie z. B. beim Frisör, auf Weihnachtsmärkten und für Jugendliche unter 18 Jahren beim Besuch von Clubs, Diskotheken und Shisha Bars. In allen Innenbereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht, einfache Operationsmasken reichen nicht aus. Bei Kindern unter 14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung; Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen. Dies gilt nicht für von kommunalen Vertretungen durchgeführte Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Auch nicht für religiöse Veranstaltungen, im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Ausgenommen von der „2G-Plus-Regel“ sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren (mit Ausnahme von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars) und Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont ist hier zu finden: Rechtliche Grundlagen / Landkreis Hameln-Pyrmont
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