Hameln-Pyrmont: Landkreis verweist auf mögliche Aufstallungspflicht

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Mit Blick auf die Ausbreitung der Geflügelpest empfiehlt der Landkreis Geflügelhaltern, sich auf mögliche Aufstallungsmaßnahmen vorzubereiten. Da bisher im Landkreis Hameln-Pyrmont und in den angrenzenden Landkreisen keine positiven Befunde bei Wildvögeln oder beim Hausgeflügel aufgetreten sind, wurde bisher keine Allgemeinverfügung dazu erlassen. Da sich die Ausbreitungslage allerdings kurzfristig ändern könne, müsse jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallungspflicht auch im Landkreis Hameln-Pyrmont gerechnet werden. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln, die das Virus übertragen können, sollten vermieden werden.

Futter, Wasser und Einstreu sollte vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein, empfiehlt das Kreisveterinäramt. Bei einem Fund von toten Wildvögeln (insbesondere Greifvögel, Enten und Gänse) sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Singvögel und Tauben seien dagegen kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.




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