Hameln-Pyrmont: Vorerst keine neu Allgemeinverfügung

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Der Leitindikator „Intensivbetten“ ist überschritten aber es wird vorerst keine neue Allgemeinverfügung geben. Der Leitindikator „Intensivbetten“ liegt in Niedersachsen mit 5,3 % den 5. Tag in Folge (Freitag) über dem Schwellenwert von 5% zur Feststellung der Warnstufe 1. Da auch der Leitindikator „Neuinfizierte“ in Hameln-Pyrmont seit längerer Zeit über dem entsprechenden Schwellenwert von 35 (aktuell 66) liegt, müsste der Landkreis Hameln-Pyrmont gemäß der derzeit gültigen Nds. Corona-Verordnung heute das Erreichen der Warnstufe 1 mit einer Allgemeinverfügung feststellen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont wird jedoch davon absehen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, teilte Sprecherin Sandra Lummitsch mit. Die derzeit geltenden Regelungen bleiben damit bis auf Weiteres gültig. Der Grund hierfür liegt in der vom Land Niedersachsen angekündigten neuen Nds. Corona-Verordnung, die ab Mittwoch, den 22. September 2021, in Kraft treten soll.




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