Hameln-Pyrmont: Ab Mittwoch leicht verschärfte Coronaregeln

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Wegen der gestiegenen 7-Tage-Inzidenz gelten im Landkreis Hameln-Pyrmont ab Mittwoch leicht verschärfte Corona-Regeln. In Hameln-Pyrmont war gestern (26.) der Wert von 10 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Daher gelten ab morgen (28.) die für die 7-Tage-Inzidenzen über 10 und unter 35 geltenden Schutzmaßnahmen der Nds. Corona-Verordnung. Statt bisher 25 Personen drinnen beziehungsweise 50 Personen draußen dürfen nun nur noch zehn Personen – sei es im Haus oder an der frischen Luft – zusammenkommen. Weiterhin werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. Auch vollständig Geimpfte und genesene Personen fallen aus der Rechnung heraus. Kinder-Treffen (bis 14 Jahre) sind nun mit bis zu zehn Kindern sowie den Angehörigen eines Haushalts möglich. Veranstaltungen sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Mit bis zu 500 Besuchern sind sie – mit Hygienekonzept – zulässig, bei mehr als 500 Zuschauern genehmigungspflichtig. Diese Zahl bezieht sich jedoch auf Veranstaltungen ausschließlich mit Sitzplätzen. Sind Sitz- wie Stehplätze im Angebot, schrumpft die Höchstzahl der Zuschauer – ohne extra beantragte Zulassung – auf 100. Es sei denn, das Ganze findet draußen statt. Dann dürfen es auch bei „mindestens teilweise stehendem Publikum“ ebenso bis zu 500 Besucher sein. Private geschlossene Feiern werden auf maximal 100 Personen mit Nachweis eines negativen Testes begrenzt. In Hotels oder Ferienwohnungen sind nun – so die Gäste nicht genesen oder geimpft sind – nicht nur bei der Ankunft, sondern mindestens zweimal pro Woche Tests fällig. Auf Wochenmärkten ist nun wieder das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Diskotheken dürfen mit Hygienekonzept öffnen, allerdings ist die Besucherzahl auf die Hälfte der zulässigen Personenkapazität begrenzt. Herein dürfen zudem nur Geimpfte, Genesene oder Getestete.




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