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In Bückeburg ist heute Morgen ein 16-jähriger Autofahrer gegen 01.00 Uhr von der Polizei auf der Mindener Straße in Bückeburg an der Weiterfahrt gehindert worden. Der Jugendliche hatte sich nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei widerrechtlich das Auto der Eltern „ausgeliehen“. Weil er alle Anhaltesignale ignoriert hatte, wurde er schließlich mit einem quergestellten Funkstreifenwagen an der Weiterfahrt gehindert. Der uneinsichtige Bückeburger, der nach eigenen Angaben gerade im Begriff ist seinen Führerschein zu machen, wies eine Atemalkoholkonzentration von 1,55 Promille auf. Die Polizei hat gegen den 16-Jährigen Strafverfahren eingeleitet. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, mit dem Verdacht einer zusätzlichen Medikamenten-bzw. Betäubungsmittelbeeinflussung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verdacht auf unbefugte Ingebrauchnahme eines Pkw . Zudem erhält die Führerscheinstelle des Landkreises Schaumburg Kenntnis über die eingeleiteten Strafverfahren.
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