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Am 31. März endet für Arbeitgeber die jährliche Meldepflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Darauf macht die Agentur für Arbeit in Hameln aufmerksam. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren oder sind.
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