Fischbeck: Änderung an umstrittener Ausnahmeregelung bei Schwertransporten

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Die Stadt Hessisch Oldendorf lenkt bei der umstrittenen Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte in einem Neubaugebiet in Fischbeck ein. 

Für Diskussionen hatte gesorgt, dass Bauherren, die eine Sondergenehmigung für die Anlieferung von schwerem Baumaterial bei der Stadt beantragen müssen, für mögliche Straßenschäden zahlen sollten. Die Stadt habe den umstrittenen Passus aus der Ausnahmegenehmigung entfernt, sodass das Verursacherprinzip gelte, heißt es jetzt in einer Presseerklärung. Nach wie vor bleibe die grundsätzliche Begrenzung von Schwertransportern auf maximal 20 Tonnen bestehen. Damit sollen Schäden an der bereits fertigen Straße verhindert werden. Der Vorteil des vorzeitigen Endausbaus der Straße sei, dass die Bauherren*innen ihre Zufahrten gleich auf das Straßenniveau anpassen könnten und später keine Korrekturen durchführen müssten. Außerdem könne der Erschließungsträger den Kostenanteil für den Bau der Straße im Kaufpreis genauer kalkulieren.




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