Hameln-Pyrmont: Aufstallungspflicht für Geflügel

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Im Landkreis Schaumburg ist – an der unmittelbaren Grenze zum Landkreis Hameln-Pyrmont – bei einer Graugans das Geflügelpestvirus festgestellt worden. Der Landkreis ordnet deshalb eine Aufstallungspflicht für Geflügel an. Das heißt, dass ab sofort sämtliches Geflügel in Hameln-Pyrmont in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden muss. Ziel ist es, direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern auszuschließen. Funde von toten Wildvögeln, insbesondere von Enten und Gänsen, sollten dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.




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