Hameln-Pyrmont: Klage gegen Beschluss zur Landratswahl

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Der Hessisch Oldendorfer Bernard Heyen hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine Klage gegen die Landratswahl eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage bestätigt. Die Klage richtet sich an den Kreistag, der die Wahl des Landrates für rechtmäßig erklärt hat. Heyen hat darin allerdings Zweifel, weil die Stichwahl bei der Landratswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wurde. Dies gebe das Wahlgesetz nicht her und es seien dadurch Wahlgrundsätze verletzt worden, argumentiert der Kritiker aus Hessisch Oldendorf. Der Landkreis und der Kreiswahlleiter sahen in der Briefwahl die einzige Möglichkeit, Wahlen ohne Risiken während der Corona-Pandemie durchzuführen. Die ausschließliche Briefwahl ist auch mit der niedersächsischen Landesregierung abgesprochen worden, die darin keine Rechtsverstöße gesehen hatte. Wer am Ende im recht ist, wird jetzt das Gericht entscheiden müssen. Das wird zunächst prüfen, ob der Klage überhaupt stattgegeben wird. Wie lange das dauert lässt sich allerdings nicht abschätzen. Die Klage hätte aber auch über Hameln-Pyrmont hinaus weitreichende Folgen. In Mindestens vier weiteren Städten und Gemeinden ist während der Corona-Pandemie ausschließlich eine Briefwahl durchgeführt worden.




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