Niedersachsen: Neue Verordnung erlassen

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Das Land Niedersachsen hat am Freitag eine neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Die Verordnung tritt am Montag in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. November. In zwei Wochen soll die Wirkung der Maßnahmen überprüft werden. Zentraler Bestandteil der neuen Corona-Verordnung ist, dass jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren hat. Darüber hinaus ist soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Private Reisen, Tagesausflüge und private Besuche sollten vermieden werden. Private Treffen sind nur noch mit bis zu zehn Menschen aus zwei Haushalten möglich. Restaurants und andere gastronomische Betriebe müssen schließen, ebenso Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken. Außer-Haus-Verkauf von Speisen zum Verzehr für zuhause bleibt möglich, gleiches gilt für Lieferdienste. Geschlossen werden müssen außerdem alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie etwa Theater, Opernhäuser, Kulturzentren, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Indoor-Spielplätze sowie Freizeit- und Amateursportanlagen, auch Schwimm- und Spaßbäder und Fitnessstudios. Verboten sind auch touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Tattoostudios, Solarien und Massagepraxen, müssen schließen. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet. Prostitutionsstätten jeder Art müssen im November geschlossen bleiben.

 




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