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Im Missbrauchsskandal Lügde hat das Oberlandesgericht ein Urteil zur Blockadehaltung zweier Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Hameln-Pyrmont gesprochen. Sie müssen ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro zahlen und im Einzelfall auch Fragen vor dem Untersuchungsausschuss des Nordrhein-Westfälischen Landtags beantworten. Die beiden Frauen hatten im Mai durch ihren vom Landkreis bezahlten Anwalt erklären lassen, dass sie keine Fragen beantworten würden. Das Oberlandesgericht OLG hat ihnen aber kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden. der Untersuchungsausschuss wird die Zeuginnen nun erneut laden. Laut Gerichtsurteil müssen sie aber wohl nur sehr wenige Fragen beantworten.
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