Hameln-Pyrmont: Reiserückkehrer sind verpflichtet sich beim Gesundheitsamt zu melden

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Das Gesundheitsamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont weist darauf hin, dass Reiserückkehrer aus ausgewiesenen Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Aktuell würden bereits viele Anrufe von Heimkehrern im Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont eingehen, es werden aber zum Ende der Sommerferien noch deutlich mehr erwartet, das hat das Gesundheitsamt am Freitag mitgeteilt. Egal ob Strandurlaub, Familienbesuch, ob mit dem Flugzeug, dem Auto oder Bahn gereist wurde – war man in einem Risikogebiet, besteht die gesetzliche Verpflichtung, sich direkt nach der Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Einer gesetzlich vorgeschriebenen 14-tägigen Quarantäne kann man mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses beim Gesundheitsamt entgehen. 200801 N Eva Gesundheitsamt Seit Kurzem bieten verschiedene Flughäfen, darunter auch der Flughafen Hannover-Langenhagen, für Rückreisende aus Risikogebieten direkt vor Ort Tests auf das Coronavirus an. Die Ergebnisse erhalten die Passagiere etwa 2 Tage später. Bis ein negativer Test beim zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt wird, müssen sich die Reisenden in häusliche Quarantäne begeben. Nach ihrer Reise können sich Rückkehrer beim Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont per Telefon (unter der 05151 / 903-5555), ab sofort aber auch ganz einfach über ein Formular per Mail melden. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises. Sollte sich ein Urlauber nicht an diese Regeln halten und eine weitere Person anstecken, kommt dies einer Straftat gleich, die entsprechend geahndet werden kann. Welche Länder und Regionen zu den Risikogebieten zählen, können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) nachlesen.




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