Hameln: Frist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld beachten

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Die Hamelner Arbeitsagentur weist auf die Frist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld hin. Arbeitgeber haben bis zum 30. Juni letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Der Grund: Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat, in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden: Entweder über die Kurzarbeit-App, einfach durch Scannen oder Fotografieren aller Dokumente per Handy und Hochladen als PDF oder Bilddatei. Die App gibt es im Google Play Store oder im App-Store. Die Dokumente können auch direkt online hochgeladen werden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld. Weitergehende Fragen können Arbeitgeber telefonisch mit ihren Ansprechpartnern im Arbeitgeberservice klären unter der kostenfreien Rufnummer 0800-4555520.




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