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Aufgrund verschiedener Anfragen weist die Stadt Hameln darauf hin, dass Mitglieder von Sportvereinen die Sportplätze für Pflege- und Bewässerungsmaßnahmen betreten dürfen. Dabei gelten jedoch dieselben Kontaktbeschränkungsvorgaben und Versammlungsverbote wie auf jeder anderen Fläche aktuell. Beim Verrichten von Arbeiten auf den Sportanlagen müsse der nötige Sicherheitsabstand zu anderen Menschen eingehalten werden und es dürfe keine Ansammlung von mehr als 2 Personen geben. Außerdem seien auch dort die anderen Schutzmaßnahmen, die jeder für sich selbst durchführt und entscheidet (Mundschutz, Handschuhe etc.) selbstverständlich.
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