Niedersachsen: Sonderfonds für Kulturschaffende

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Um auf die Folgen der Corona -Pandemie zu reagieren, die insbesondere auch Kulturschaffende vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellt, haben die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung Sonderfonds aufgelegt. Bis zum 30. Juni 2020 können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit den Förderrichtlinien entspricht, eine Soforthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de.




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