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Die Schutzverordnung für die die Heilquellen ist nach über fünfzig Jahren erneuert worden. Aus Sicht des Staatsbades enthält die Neufassung verbesserte Qualitätskriterien und auch bei den Formulierungen zur Qualitätssicherung und Bewahrung der Quellen konnten einige Fortschritte erwirkt werden, sagt Kurdirektor Maik Fischer. Dazu gehöre auch die Neuaufnahme von natürlichem CO² in die Schutzverordnung. Wie wichtig der Schutz der Quellen ist, zeige sich auch daran, dass es in der Vergangenheit Probleme durch unsachgemäße Eingriffe gegeben habe. Mit der neuen Schutzverordnung gebe es jetzt einen einheitlichen Standard für das gesamte Quellschutzgebiet, dass sich über das Gebiet über Hameln-Pyrmont hinaus bis in den Landkreis Holzminden und den Kreis Lippe erstreckt.
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