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Die deutliche Verringerung der in den Gerichten anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt auch in Hameln dazu, dass nicht eilige Rechtsangelegenheiten in den nächsten Wochen nicht in der gewohnten Weise gefördert werden können. Alle Verfahrensbeteiligten und Rechtsuchenden werden deshalb gebeten, von Sachstandsanfragen zu einzelnen Verfahren abzusehen. Für dringende Anträge und Rechtssachen ist Vorsorge getroffen, heißt es vom Amtsgericht Hameln. Über Fristverlängerungsgesuche sowie andere Anträge zur Verfahrensführung werden die zuständigen Richterinnen und Richter mit Rücksicht auf die gegenwärtige Situation verantwortungsbewusst entscheiden. Dies gelte auch für die Durchführung von Terminen zur mündlichen Verhandlung. Das Amtsgericht Hameln darf nur noch für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen aufgesucht werden, die trotz der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Es stehe weiterhin offen für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können. Dies sollten die Bürgerinnen und Bürger vorab telefonisch erfragen und klären, bevor sie das Gericht aufsuchen.
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