Höxter-Bosseborn: Neues Gutachten zur Schuldfähigkeit des Täters

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Im Fall der Foltermorde von Höxter-Bosseborn wird zurzeit überprüft, ob der verurteilte Täter wirklich vermindert schuldfähig ist. Sollte sich das nicht bestätigen, könnte der 49-Jahrige aus der Gerichtspsychiatrie in ein normales Gefängnis verlegt werden. Medienberichten zufolge haben Psychiater des Mannes in der Klinik in Münster an der verminderten Schuldfähigkeit offenbar Zweifel. Würde der Verurteilte in ein normales Gefängnis verlegt, könnte die Staatsanwaltschaft nachträglich Sicherungsverwahrung beantragen, heißt es in einem Bericht des WDR. Der 49-Jährige und seine Ex-Frau waren zu langen Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Frauen misshandelt hatten. Zwei waren gestorben. Dem Mann war damals verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden.




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