Hameln: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Sportschützen-Fall

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Das Urteil gegen drei ehemalige Mitglieder eines Hamelner Sportschützenvereins ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 21. Juli 2017 bestätigt und die Revisionen der Angeklagten verworfen. Die drei Angeklagten, die Ämter und Funktionen in dem Schießsportverein bekleidet hatten, waren wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit in einer Vielzahl von Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte hatte gegen Geld Sachkundezeugnisse sowie andere zur Erlangung von Waffenbesitzkarten erforderliche Bescheinigungen ausgestellt, ohne dass die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorlagen. Die beiden anderen Angeklagten hatten ihn hierbei unterstützt. Weil Bestechlichkeit nach dem Strafgesetzbuch ein „Amtsträgerdelikt“ ist, kann eine solche Tat nur von diesem Personenkreis begangen werden: das hat der Bundesgerichtshof nun für die Angeklagten – ebenso wie das Landgericht Hannover – angenommen. Auch Privatpersonen können danach Amtsträger sein, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, die dann in eine behördliche Entscheidung einfließen.




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