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Die heimischen Bundestagsabgeordneten begrüßen den Vorschlag für neue Regelungen zur Organspende. Bislang ist in Deutschland eine Organspende nur zulässig, wenn die Zustimmung des Spenders zu belegen ist, zum Beispiel durch einen Organspenderausweis oder im Zweifelsfall durch das Einverständnis der Angehörigen. Nach dem Vorschlag vom Bundesgesundheitsminister soll dieses Prinzip umgekehrt werden. Dann wird die Bereitschaft zur Organspende vorausgesetzt, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sowohl Jutta Krellmann/Die Linke, als auch Johannes Schraps/SPD sehen darin eine Möglichkeit, die Bereitschaft zur Organspende zu fördern. Wichtig sei aber auch, dass der Widerspruch einfach und verlässlich geregelt wird.
Superintendent Philipp Meyer hält die Auseinandersetzung mit dem Thema grundsätzlich für wichtig. Durch die öffentliche Diskussion dürfe aber kein Druck aufgebaut werden, eine Organspende müsse immer eine freie Entscheidung bleiben, so Meyer. Auch Bedenken sollten ernst genommen werden. Angesichts des Bedarfs appelliert Meyer, sich ernsthaft über die Bereitschaft zur Organspende – aus der persönlicher Überzeugung heraus – Gedanken zu machen.
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