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Polizeimeldung: (Hess. Oldendorf / Hameln / Rinteln) Erneut hat das Hantieren mit einem Softair-Gewehr zu einem Polizeieinsatz geführt. Erst am vergangenen Sonntag überwältigte die Polizei in Hameln einen Mann, der mit einer echt aussehenden Pistole in der Gesäßtasche durch das Stadtgebiet lief (wir berichteten). Am gestrigen Montagabend gegen 21.15 Uhr teilte ein Mann über Notruf der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland in Hameln folgenden Sachverhalt mit: er selbst steht im Bereich Großenwieden (Hess. Oldendorf / Landkreis Hameln-Pyrmont) am Weserufer und kann durch ein Fernglas beobachten, wie auf der anderen Weserseite in der Nähe des Fähranlegers sich an einem weißen Kleinwagen mindestens drei Personen aufhalten. Eine Person hantiert mit einem Sturmgewehr ähnlich einer Kalaschnikow herum, so die Schilderung des Anrufers. Was die Personen genau vorhaben, konnte er aufgrund der einsetzenden Dämmerung nicht erkennen. Mit dieser Darstellung löste der Notruf einen Polizeieinsatz aus. Aus zwei Landkreisen, Hameln-Pyrmont und Schaumburg, fuhren mehrere Streifenwagen den Einsatzort an. Eine Rintelner Streife stoppte auf der L 433 in Hohenrode (Landkreis Schaumburg) einen weißen Kleinwagen, auf den die Beschreibung des Hinweisgebers passte und in dem sich drei Insassen (16, 16 und 18) aus dem Auetal (Landkreis Schaumburg) befanden. Im Kofferraum des Wagens fanden die Beamten eine Softair-Waffe, die einem G36-Sturmgewehr ähnlich sieht. Softair-Waffen sind originalgetreue Nachbauten von echten Schusswaffen und verschießen Softair-Munition.
Die Polizei weist nochmals auf die Gefährlichkeit dieses unbedachten Verhaltens hin. Solche Waffenattrappen, auch wenn es sich um Spielzeug-, Modell- oder Softair-Waffen handelt, haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Die sogenannten Anscheinswaffen sind aus der Distanz selbst von geschulten Polizeibeamten kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden. Das Mitführen und Zeigen dieser Waffen kann neben der Begehung waffenrechtlicher Verstöße zu brenzligen Situationen führen, die schnell eskalieren können. Dem besonnenen und bedachten Handeln der eingesetzten Polizisten ist es bislang zu verdanken, dass die vorgelegenen Lagen ohne Zwischenfälle geklärt werden konnten.
Gegen den 18-jährigen Fahrer des kontrollierten Pkw wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz eingeleitet.
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