Hameln/Hannover: Kommunales „Wildtierverbot“ für Zirkusaufführungen ist rechtswidrig

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Ein Kommunales „Wildtierverbot“ für Zirkusaufführungen ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover jetzt in einem Eilverfahren entschieden. Die Stadt Hameln hatte ein solches Verbot im vergangenen Jahr  (15. Juni 2016) erteilt.  Der Stadtrat hatte zuvor beschlossen, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden sollen, die keine Tiere wildlebender Arten wie z.B. Affen, Bären, Elefanten, Tiger oder Löwen mit sich führen. Die Frage eines Verbotes wildlebender Tiere in Zirkussen könne einzig vom Bundesgesetzgeber geregelt werden urteilte das Verwaltungsgericht.




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