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Der Text erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, teilte die Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage von radio aktiv mit. Der Text hatte bei der hiesigen Politik für Kritik und Diskussionen gesorgt sowie zu Forderungen, dass die AfD Abgeordneten in den Kommunalparlamenten sich davon distanzieren. Beamte und Behörden würden in dem Text auf der AfD-Internetseite im Zusammenhang mit ihrem Handeln in der Flüchtlingskrise mit Nationalsozialisten verglichen. Zudem empfanden einige Politiker den Artikel als rassistisch und eine Verharmlosung des Holocausts.
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