Hameln: Haftstrafe für Unfallverursacher

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Im Prozess um den schweren Unfall auf der Hamelner Münsterbrücke vor zwei Jahren ist am Dienstag das Urteil gegen den Unfallverursacher gesprochen wird. Der heute 35-jährige Angeklagte muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Bei diesem Strafmaß ist eine Bewährung nicht möglich. Innerhalb der nächsten vier Jahre soll der Angeklagte keine neue Fahrerlaubnis bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
Der Verurteilte war im Mai 2014 alkoholisiert und ohne gültigen Führerschein Auto gefahren. Als er einer Verkehrskontrolle entgehen wollte, war er auf der Münsterbrücke mit einem entgegenkommenden Lkw zusammengestoßen. Sein Beifahrer kam bei dem Unfall ums Leben, der Angeklagte selbst wurde lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verkehrsunfallflucht angeklagt. Verurteilt wurde der 35-Jährige wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung.




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