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Der Vorsitzende des BUND Hameln-Pyrmont, Ralf Hermes kritisiert das Vorgehen der FDP in Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung der Stadt Hameln. Die FDP hatte ihre Klage damit begründet, dass die Bauschutzsatzung in Eigentumsrechte eingreife und es zudem eine Ungleichbehandlung zwischen Eigentümern im Stadtgebiet und in den Ortsteilen gebe. Zwar stehe der FDP der Weg der Klage zur Verfügung, räumt Hermes ein. Allerdings stelle die FDP das Recht des einzelnen über das Allgemeinwohl. Die nach langen Diskussionen mehrheitlich beschlossene Baumschutzsatzung für Hameln sieht vor, dass in der Kernstadt Bäume ab einem Umfang von 80 Zentimetern grundsätzlich geschützt sind. In den Ortsteilen stehen nur speziell ausgewählte Bäume unter Schutz.
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