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Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Münderaner eine Geldauflage der Staatsanwaltschaft Hannover zur Verfahrenseinstellung akzeptiert. Über die Höhe teilte eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft mit, „sie sei nicht unerheblich gewesen.“ Das ehemalige AfD-Mitglied hatte im August einen Artikel einer rechtsnationalen Internetplattform verbreitet, in dem der Holocaust geleugnet wird. Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein, weil der Münderaner bislang noch nicht strafauffällig gewesen sei. Zudem habe er nach Verbreitung des Artikels eingesehen, dass der Eintrag in dem sozialen Netzwerk missverständlich aufgefasst werden könne und ihn deshalb umgehend gelöscht. Die Staatsanwaltschaft Hannover glaubt dem ehemaligen AfD Mitglied, dass er selbst den Holocaust nicht leugnet.
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