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Ein Gesetz verbietet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern. Von dem Verbot betroffen ist der Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt weist darauf hin, dass auch in den Ortsteilen auf Feuerwerk verzichtet werden muss, wenn Fachwerkhäuser in der Nähe sind. Auch auf landwirtschaftliche Betriebe sollte Rücksicht genommen werden.
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