Einstweiliger Verfügung stattgegeben – Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen in Hessisch Oldendorf weiter strittig!

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Die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz in Hessisch Oldendorf dürfen erst mal nicht an die Stadtwerke Hameln gehen. Die Westfalen Weser Netz AG hat gegen die Vergabeentscheidung der Stadt Hessisch Oldendorf vor dem Landgericht Hannover eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Anwälte von Westfalen Weser Netz hatten im November vor dem Landgericht Hannover in einer mündlichen Verhandlung begründet, dass sie die Vergabe der Nutzungsrechte an die Stadtwerke Hameln, die von der Politik mehrheitlich beschlossen worden war, nicht akzeptieren könnten. Westfalen Weser Netz habe „Mängel im Vergabeverfahren der Nutzungsrechte“ festgestellt, so hatte es in der mündlichen Verhandlung in Hannover geheißen.
Mit der einstweiligen Verfügung kann die Vergabe der Konzessionen in Hessisch Oldendorf bereits zum zweiten Mal nicht vollzogen werden, bereits der erste Versuch war gescheitert – damals hatte Weser Netz gegen die Entscheidung des Stadtrates, die Konzessionen an die Stadtwerke Hameln zu vergeben, geklagt.




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