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Die Westfalen Weser Netz GmbH hat gegen die Konzessionsvereinbarung der Stadt Hessisch Oldendorf und den Stadtwerken Hameln eine einstweilige Verfügung beantragt. Die Politik in Hessisch Oldendorf hatte mehrheitlich dafür gestimmt, dass die Stadtwerke Hameln ab dem nächsten Jahr die Nutzungsrechte für die Gas- und Stromversorgung bekommen. Der bisherige Betreiber Westfalen Weser Netz will das nicht akzeptieren – und hatte die Entscheidungen des Konzessionsverfahrens in Hessisch Oldendorf juristisch prüfen lassen. Man sehe noch „Mängel im Verfahren“der Vergabe der Nutzungsrechte, sagte der Pressesprecher von Westfalen Weser Netz (Edgar Schroeren) gegenüber radio aktiv. Eine einstweilige Verfügung sei erst einmal beantragt worden – ob sie auch erlassen wird, soll jetzt das Landgericht in Hannover klären. Dazu wird es demnächst eine mündliche Verhandlung geben, in der beide Parteien – Westfalen Weser Netz und die Stadt Hessisch Oldendorf ihre Positionen vertreten sollen. So eine „einstweilige Verfügung“ gilt juristisch zwar als Eilverfahren – wird sie aber erlassen, wird die endgültige Entscheidung, wer in Hessisch Oldendorf das Gas- und Stromnetz betreiben wird, vorerst wieder aufgeschoben.
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