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Kleine Sportvereine müssen keinen Mindestlohn an Spieler zahlen! Mit großer Freude und Erleichterung, habe er – so der heimische CDU- Bundestagsabgeordnete Michael Vietz – die Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn für Sportvereine zur Kenntnis genommen. Es sei richtig, dass die zahlreichen Vertragsspieler nicht mehr unter den Mindestlohn fallen, selbst wenn sie von ihren Vereinen bei der Minijob-Zentrale angemeldet wurden. Das sei eine praxistaugliche Regelung, die der Situation in vielen Vereinen gerecht wird, erklärte Vietz. Bei Vertragsspielern handele es sich nicht um ein klassisches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis – wesentlich sei die Absicht der Vereine, die Spieler an die Vereine zu binden. Reich werde man dabei nicht, es gehe in der Regel um Beträge von 250 bis 300 Euro. Deshalb sei eine Ausnahmeregelung in diesem Fall gerechtfertigt.
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