Städte und Gemeinden klagen wegen fehlendem Kostenausgleich

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Wegen des fehlenden Kostenausgleichs bei der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen werden 13 Städte, Gemeinden und Landkreise vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsbeschwerde einreichen. Das teilte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz, mit. Aktuell habe das Land Niedersachsen keinen Gesetzentwurf zur Erstattung der Kosten vorgelegt, die den Kommunen durch die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen entstehen. Dazu wäre das Land aber nach dem Konnexitätsprinzip in der Niedersächsischen Verfassung verpflichtet. Die Frist zur Klageerhebung läuft am 31. Juli 2014 ab. Gleichwohl gehe er davon aus, dass es nach Erhebung der Klage gelingen werde, mit dem Land zu einer Vereinbarung zu kommen; die Gespräche dazu hätten begonnen, so Scholz abschließend.




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