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Wer unvorsichtig mit Knallkörpern und Raketen hantiert oder illegale Produkte verwendet, könne sich und andere verletzen oder erhebliche Sachschäden verursachen, so Rundt. Die Ministerin appelliert daher an Verbraucher und Händler sich an die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes zu halten, das den Verkauf, das Lagern und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern regelt. Die Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr ab heute bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden.
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