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Aufgrund eines Zeugenhinweises wurden zwei Täter erwischt, die zwei große Tüten gefüllt mit frischen Bärlauch entwendet hatten. Das Diebesgut wurde durch die Polizei sichergestellt und an den Eigentümer ausgehändigt.
Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass Bärlauch nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden darf. Dabei gilt die sogenannte Handstraußregel: es dürfen nur so viele Blätter gepflückt werden, wie man mit einer Hand umfassen kann.
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