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Seit 1. Juli 2024 gilt in Deutschland das Konsumcannabisgesetz in der aktuellen Fassung. Für Niedersachsen ist jetzt ein Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gewährleisten soll. Die Stadt Bad Pyrmont weist auf die jetzt geltenden gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum hin. Die Stadt veröffentlicht die Bußgelder bei vorsätzlichen Verstößen nach dem vom Land erstellten Katalog. Demnach kostet zum Beispiel der Konsum von Cannabis in Gegenwart Minderjähriger von 20 bis 1.000 Euro. Cannabis rauchen in Schulen, Kitas, anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten, auf Kinderspielplätzen oder in Sichtweite dieser Orte – also bis 100 m Entfernung zum Eingang der Einrichtungen – wird mit 20 bis 500 Euro geahndet. Der Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen von 07.00 – 20.00 Uhr wird ebenfalls mit 20 bis 500 Euro belegt. Der Besitz von mehr als 50 Gramm bis 60 Gramm Cannabis kostet 50 bis 1.000 Euro und der Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis an einem anderen Ort als dem Wohnort 250 bis 1.000 Euro. Wer für Cannabis wirbt, muss mit 150 bis 15.000 Euro rechnen. Bei fahrlässigen Verstößen wird der Verstoß maximal mit der Hälfte des Höchstbetrags geahndet. Die Stadt Bad Pyrmont will die Nutzerinnen und Nutzer über die bestehenden Regelungen informieren, um Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden.
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