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Mit dem „kreisweiten Warntag“, der regelmäßig am ersten Samstag eines Quartals ist, soll den Menschen verdeutlicht werden, mit welchen Warn-Systemen die zuständigen Behörden warnen können, wenn eine Großschadenslage oder Katastrophe bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Die Warnübung beginnt um 12 Uhr und endet um 12.12 Uhr, jeweils mit dem Sirenensignal „Entwarnung“ – einem einminütigen Dauerton.
Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit den vorhandenen Sirenen oder auch technische Defekte, direkt zu melden. Zur schnellstmöglichen Fehlerbeseitigung sollten die Standortangaben und Sachverhaltsbeschreibungen so exakt wie möglich erfolgen, sagt der Leiter des Amtes für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Marvin Schwiegmann. Die Meldeadresse lautet zivilschutz@hameln-pyrmont.de. Bereits bekannt ist der Ausfall von insgesamt acht Sirenen im Kreisgebiet, die am Warntag nicht ausgelöst werden können.
Weitere Informationen zum Bevölkerungsschutz im Landkreis Hameln-Pyrmont unter: www.hameln-pyrmont.de/Bevölkerungsschutz
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