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Vor fünf Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht das Urteil, dass jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat, und sich dafür auch Hilfe bei Dritten suchen darf. Dem Gesetzgeber hat das Verfassungsgericht beauftragt, den entsprechenden Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches entsprechend anzupassen. Doch bisher hat es die Politik nicht geschafft, eine Mehrheit für irgendeine Änderung zu verabschieden. Trotzdem ist seitdem der assistierte Freitod möglich. Joachim Stracke berichtet…
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