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Wenn der Frühling vor der Tür steht, sorgen in den Wäldern vielerorts wieder die ersten Bärlauchblätter für einen grünen Flor, der später in ein weißes, intensiv nach Zwiebel riechendes Blütenmeer übergehen wird. Nach den schlechten Erfahrungen in den letzten Jahren im Weserbergland, wo Bärlauch widerrechtlich in größeren Mengen gepflückt oder gar ausgegraben wurde, weist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden darauf hin, dass wild wachsende Pflanzen nur unter bestimmten Bedingungen gepflückt werden dürfen. Es gilt die „Handstraußregel“. Die besagt, dass wildlebende Blumen, Pilze, Früchte etc. in geringen Mengen für den eigenen Bedarf entnommen werden dürfen. Allerdings, so das Gesetz, habe die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Es ist also weder erlaubt, die Pflanzen durch unachtsames Herausreißen oder Ausgraben ganzer Bestände zu schädigen, noch Pflanzen in großen, über den Eigenbedarf hinausgehenden Mengen zu pflücken oder auszugraben.
Foto: Copyright Stefanie Beyer
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