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Öffentliche Gebäude wie Rathäuser müssen barrierefrei zugänglich sein Im Behindertengleichstellungsgesetz ist geregelt, dass beispielsweise Rollstuhlfahrer sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können. Das ist im Hamelner Rathaus aber unter anderem deshalb nicht der Fall, weil der einzige Fahrstuhl im Langbau zu klein ist…
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