Hameln-Pyrmont: Für den Landkreis gibt es jetzt einen Mietspiegel zur Berechnung von Bürgergeld und Sozialhilfe

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Der grundsicherungsrelevante Mietspiegel, der im Auftrag der Kreisverwaltung von dem Unternehmen Domus Consult erstellt wurde, gibt Auskunft darüber, welche Unterkunftskosten für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld oder von Sozialhilfe als angemessen erachtet werden.
„Unter dem Begriff der Unterkunftskosten ist die Brutto-Kaltmiete zu verstehen, also die Summe von Kaltmiete und der kalten Betriebskosten, ohne die Heiz- und Warmwasserkosten. Die Angemessenheit von Heiz- und Warmwasserkosten bemisst sich wiederum im Bereich des Bürgergeldes und der Sozialhilfe nach dem bundesweiten Heizspiegel“.  Ziel sei es, den Anspruch auf die Übernahme der Unterkunftskosten im Bereich des Bürgergeldes und der Sozialhilfe auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, sagt der Leiter des Sozialamtes beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Frank Buchholz.

„Dieses angemessene Maß orientiert sich an den Kosten, die Menschen mit geringem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sicherstellen, üblicherweise für ihren Wohnraum aufwenden“, so Buchholz, aber, „der grundsicherungsrelevante Mietspiegel ist nicht zu verwechseln mit dem Mietspiegel im Bereich des Mietrechts. Er gäbe keine Auskunft darüber, welche Miete ortsüblich ist und kann daher Mieterhöhungen nicht begründen.“ Der grundsicherungsrelevante Mietspiegel ist in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses vorgestellt worden und wird ab sofort auch bei der Bewilligung von Bürgergeld und Sozialhilfe berücksichtigt. Unmittelbare Folge des Mietspiegels sei, dass Jobcenter und Landkreis der Anmietung einer Wohnung oberhalb der Angemessenheitsgrenze nicht mehr zustimmen werden und dass für diese Wohnungen, wenn sie dennoch angemietet werden, auch keine Darlehen für Mietkautionen und keine Beihilfen für den Umzug mehr gewährt werden könnten, betont Buchholz.




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