Niedersachsen: Verwaltungsaufwand für Wirtschaft soll reduziert werden

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Die Niedersächsische Landesregierung will weiteren Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft reduzieren und hat dafür eine Änderung ihrer Geschäftsordnung auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist, dass gesetzliche Regelungen, die die Wirtschaft belasten, grundsätzlich nur noch an zwei Stichtagen im Jahr in Kraft treten sollen – und zwar am 1. Januar und am 1. Juli. Unternehmen müssen sich dann nur zweimal im Jahr in neue administrative Vorgaben einarbeiten. Ausnahmen von dieser Stichtagsvorgabe sollen möglich sein, sie müssen dann jedoch ausdrücklich begründet werden. Damit wird ein Beschluss aus dem Vereinfachungsprogramm „Einfacher, schneller, günstiger“ umgesetzt, der am 21. Januar 2025 auf der Jahresauftaktklausur in Wilhelmshaven gefasst wurde. Den Entwurf der Änderung der Geschäftsordnung hat das Kabinett zur Anhörung der zuständigen Wirtschaftsverbände und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens freigegeben.




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