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Die Stadtwerke Hessisch Oldendorf weisen ihre Kunden noch einmal daraufhin, dass bis spätestens zum 31. Dezember die Zählerstände übermittelt werden müssen. Im Rahmen der Jahresabrechnung 2024 des Wasserpreises und der Abwassergebühren haben die Stadtwerke Hessisch Oldendorf bereits im November auf die erforderliche Ablesung der Wasserzählerstände hingewiesen. Alle Kundinnen und Kunden haben postalisch hierzu ein Informationsschreiben einschließlich einer Ablesekarte zur Selbstablesung erhalten. In diesem Schreiben wurden weitergehende Hinweise für die Übermittlung der Zählerstände auf dem digitalen Weg sowie die Alternativen zur digitalen Ablesung aufgeführt. Die Stadtwerke Hessisch Oldendorf erinnern deshalb nochmals alle Kundinnen und Kunden, die noch nicht die Ablesung der jeweiligen Wasserzählerstände vorgenommen haben, dies bis spätestens zum 31. Dezember nachzuholen. Sofern die abrechnungsrelevanten Daten nicht bis zum 03.01.2025 vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt.
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