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Die Gebühren der Rest- und Biomülltonnen für Privathaushalte können zum dritten Mal hintereinander leicht gesenkt werden. Der Kreistag hat in dieser Woche die neue Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 1. Januar des nächsten Jahres beschlossen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont erhalten in den kommenden Tagen die neuen Gebührenbescheide. Die Bescheide basieren aus fertigungstechnischen Gründen auf einem Datenstand vom 25.11.2024. Später bei der KAW eingegangene Eigentums- oder Behälterveränderungen werden in gesonderten Bescheiden nachwirkend berücksichtigt und die geänderten Bescheide zugesendet. Die KAW hat die neuen Abfallgebühren auch im Internet unter kaw.hameln-pyrmont.de/Service/Gebühren veröffentlicht. Fragen zu den neuen Gebühren und Bescheiden beantwortet der KAW-Kundenservice unter kundenservice@kaw-hameln.de oder zu den Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 05151 9561-11.
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