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Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) macht darauf aufmerksam, dass bestimmte Produkte zur Wundversorgung bis auf Weiteres nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.
Zum Hintergrund: Neben regulären Verbandmitteln und Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften gibt es sogenannte sonstige Produkte, wie silberhaltige und honighaltige Verbände oder Hydrogele. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die Kosten hierfür aufgrund einer Gesetzesregelung übernommen, die allerdings befristet war und nun auslief.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat an den GKV-Spitzenverband, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung appelliert, die Regelung bis zum 2. März 2025 weiterhin anzuwenden und erwartet, dass bis dahin eine gesetzliche Klärung auf den Weg gebracht werden kann. Die KVN geht allerdings davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen diesem Appell nicht folgen und sieht daher ein Regressrisiko für Ärztinnen und Ärzte. Die KVN hat ihren Mitgliedern aktuell empfohlen, sonstige Produkte zur Wundversorgung auf Privatrezept zu verordnen. Patienten können sich die Kosten ggf. über eine Kostenerstattung rückwirkend bei ihrer Krankenkasse als Kulanzleistung erstatten lassen.
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